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Maßnahmen zur Stärkung von Kindern ...

Alle Mitarbeitenden verfolgen das Ziel, die Selbstkompetenzen und Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu stärken. Dazu gehört, dass die uns anvertrauten menschen über ihre Rechte und Pflichten sowie geltenden Verhaltensregeln informiert werden.

Als glaubwürdige Vorbilder und Ansprechpartner:innen verstehen wir unsere Dienste als verantwortungs- und respektvoll handelndes persönliches Angebot, welches Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene altersgerecht und entsprechend ihrer Möglichkeiten in die Gestaltung von Angeboten und Regeln partnerschaftliche einbezieht. Sich uns anvertrauende Menschen sollen gezielt in ihrer Wahrnehmung, ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden."

aus: Institutionelles Schutzkonzept der Gemeinschaft der Gemeinden Krefeld-Süd

Das Institutionelle Schutzkonzept

Schutzkonzept-Haus-der-Achtsamkeiten

kann in schriftlicher Form in den Pfarrbüros eingesehen werden.

Dieses gemeinsame institutionelle Schutzkonzept des Kirchengemeindeverbandes Krefeld-Süd und der Kirchengemeinden Maria Frieden, St. Augustinus und St. Michael wurde durch die Verbandsvertretung und die jeweiligen Kirchenvorstände in Kraft gesetzt.

Es gilt ab 01.07.2019 bis 30.06.2024 (max. fünf Jahre) und kann in schriftlicher Form in den Pfarrbüros eingesehen werden.
Sie können es auch in der untenstehenden PDF einsehen.

Bitte beachten Sie dazu folgenden Hinweis:

Unser Institutionelles Schutzkonzept befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Die dort genannten Präventionsfachkräfte sind nicht mehr aktuell.
Neue Präventionsfachkraft: Frau Asita Pfister

Was tun, wenn ...

bei der Vermutung, ein Kind oder Jugendliche/r ist Opfer sexualisierter Gewalt geworden?
  1. Wahrnehmen und dokumentieren!
    Nehmen Sie Ihre eigene Wahrnehmung ernst! Aber führen Sie keine überstürzten Aktionen aus! Auf keinen Fall dürfen Sie den vermutlichen Täter mit Ihrer Vermutung konfrontieren.
    Beobachten Sie das Verhalten des betroffenen jungen Menschen, stellen Sie aber keine eigenen Ermittlungen an! Machen Sie sich zeitnah Notizen mit Datum und Uhrzeit. Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren! Führen Sie auf keinen Fall eigene Befragungen durch!
  2. Besonnen handeln!
    Besprechen Sie sich mit einer Person des eigenen Vertrauens, ob die Wahrnehmungen geteilt werden und bringen Sie ihre unguten Gefühle zur Sprache.
  3. Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren. Sich selber Hilfe holen!
    Nehmen Sie Kontakt auf zur einer Präventionsfachkraft der GdG Krefeld-Süd auf. Oder wenden Sie sich unmittelbar an die Präventionsfachkräfte des Bistums Aachen.

Haben Sie kein Vertrauen zu kirchlichen Mitarbeitern?
Dann wenden Sie sich z. B. an Wildwasser e.V. oder an Zartbitter e.V.
Beide Vereine verfügen über ein Netzwerk von lokalen Beratungsstellen.

Was tun, wenn ...

eine Minderjährige oder ein Minderjähriger von sexueller Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung berichtet?
  1. Ruhe bewahren, wahrnehmen und dokumentieren!
    Ermutigen Sie den jungen Menschen, sich Ihnen anzuvertrauen. Hören Sie zu, schenken sie den Erzählungen Glauben. Nehmen sie auch kleinere Grenzverletzungen ernst: Kinder erzählen zunächst nur einen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist.
    Stellen Sie keine „Warum“-Fragen – sie lösen leicht Schuldgefühle aus.
    Besser sind „Als ob“-Formulierungen:
    „Du wirkst auf mich, als ob ...“! Respektieren Sie Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des jungen Menschen; fordern Sie keine logischen Erklärungen ein!
    Ergreifen Sie zweifelsfrei Partei für den jungen Menschen:
    „Du trägst keine Schuld an dem, was vorgefallen ist!“
    Üben Sie keinen Druck aus, auch keinen Lösungsdruck!
    Versichern Sie, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird: „Ich entscheide nicht über deinen  Kopf!“.
    Erklären Sie aber auch:
    „Ich werde mir Rat und Hilfe holen!“
    Geben Sie keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen ab!

    Weiterhin gilt:
    Keine Angebote machen, die nicht erfüllbar sind!
    Keine Informationen an den/die potentielle(n) Täter*in!
    Keine Entscheidungen und weitere Schritte ohne altersgemäße Einbeziehung des jungen Menschen!
  2. Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren. Sich selber Hilfe holen!
    Handeln Sie nach Punkt 3. weiter oben!

„Wir alle dürfen nicht aufhören wachsam zu sein:
Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Schutzbefohlenen muss überall verhindert und angezeigt werden.“

Dr. Helmut Dieser,
Bischof von Aachen